Prof. Dr. med. Stefan Endres
Kostenübernahme
Versorgung im KAV Krankenhaus Ehringshausen / Hessen
Hierbei sind keine besonderen Schritte durch Sie als Patient notwendig. Die Abrechnung der Fallpauschale erfolgt über das Krankenhaus bzw. die Abrechnung der ärztlichen Leistung über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen oder über die GoÄ.
Versorgung in der Ergolzklinik / CH
Grundsätzlich ist es allen Patienten möglich im Rahmen der Patientenmobilitätsrichtlinie als auch der freien Arztwahl in der EU inkl. Schweiz die Versorgung in unserem kleinen, aber feinen Privatspital in Anspruch zu nehmen.
Entsprechend der Gesetzesgrundlage im SGB sind die gesetzlichen Kostenträger (GKV) verpflichtet den Anteil zu übernehmen, der auch in einem öffentlichen Krankenhaus in Deutschland anfallen würde. Entsprechend der Größe und der geplanten Dauer des Aufenthalts im Spital fällt hierbei allerdings ein Eigenanteil an, der in etwa der Höhe einer Chefarztbehandlung und einem 1-Bett Zimmer in Deutschland entspricht.
Privatversicherte und Privat Zusatzversicherte haben in 99% der Fälle keinen Eigenanteil. Beihilfeberechtigte können im Einzelfall einen Eigenanteil bekommen.
Kostenübernahmen werden immer im Vorfeld eingeholt, so dass für Sie als Patient kein verstecktes Kostenrisiko besteht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern behilflich und unterstützen Sie.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Stefan Endres